für die Nutzung der SaaS-Anwendung „Laktea"
Anbieter:
Dennis Horn · DrengrTec IT Solutions · Einzelunternehmen · Hauptstraße 6 · 23847 Schiphorst
Handelsregister: kein Eintrag · USt-IdNr.: DE357958618
Kontakt: kontakt@drengrtec-it-solutions.de · Telefon: +49 (0)4536 7859 680
Anwendung: „Laktea" unter https://laktea.drengrtec.net bzw. der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Produktions-Domain
Stand: 27.08.2026 · Version 3.1
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Anwendung „Laktea" (nachfolgend „Anwendung") zwischen Dennis Horn, handelnd unter DrengrTec IT Solutions (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Vertragspartnerinnen (nachfolgend „Nutzerin").
(2) Diese Nutzungsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen im Sinne von § 14 BGB, die die Anwendung im Rahmen ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit als Stillberaterin, Hebamme oder in einer vergleichbaren Tätigkeit nutzen. Mit der Registrierung bestätigt die Nutzerin, dass sie die Anwendung ausschließlich zu diesem Zweck und nicht als Verbraucherin im Sinne von § 13 BGB nutzt. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung durch Verbraucherinnen abzulehnen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzerin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind neben diesen Nutzungsbedingungen insbesondere die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Datenschutzerklärung wird der Nutzerin im Registrierungsprozess zur Kenntnisnahme bereitgestellt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist bei Nutzung der Anwendung Bestandteil des Vertragsverhältnisses, weil der Anbieter personenbezogene Daten, einschließlich möglicher Gesundheitsdaten von Klientinnen und Kindern, im Auftrag der jeweiligen Nutzerin verarbeitet.
(1) Der Anbieter stellt der Nutzerin die Anwendung als internetbasierte Software zur digitalen Dokumentation im Rahmen der Stillberatungs- und Hebammentätigkeit entgeltlich zur Nutzung über das Internet zur Verfügung (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder einer lokal zu installierenden Version besteht nicht.
(2) Die Anwendung umfasst im Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere folgende Funktionen:
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Anwendung im Rahmen der gewöhnlichen Produktentwicklung technisch weiterzuentwickeln, zu ändern oder um Funktionen zu ergänzen, sofern hierdurch der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird und berechtigte Interessen der Nutzerin gewahrt bleiben. Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Leistungsumfangs richten sich nach § 17.
(4) Für neue Nutzerinnen wird eine kostenfreie Testphase von 14 Tagen angeboten. Die Nutzerin wählt bereits im Rahmen der Registrierung, ob die Nutzung nach Ablauf der Testphase im Monatstarif oder im Jahrestarif fortgesetzt werden soll.
Während der Testphase kann die Nutzerin den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ablauf der Testphase kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der Testphase, beginnt nach Ablauf der Testphase automatisch der kostenpflichtige Vertrag im bei der Registrierung gewählten Tarif. Die Nutzerin wird im Registrierungsprozess klar über die Dauer der Testphase, den gewählten Tarif, den jeweiligen Preis, den Beginn der Zahlungspflicht und die Kündigungsmöglichkeit während der Testphase informiert.
(1) Zur Nutzung der Anwendung ist eine Registrierung über das auf der Landingpage bereitgestellte Registrierungsformular und eine anschließende Freischaltung durch den Anbieter erforderlich. Die Darstellung der Anwendung auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an interessierte Nutzerinnen, sich für die Nutzung der Anwendung zu registrieren. Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht.
(2) Im Rahmen der Registrierung muss die Nutzerin diese Nutzungsbedingungen und den Auftragsverarbeitungsvertrag aktiv akzeptieren sowie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen. Zudem wählt die Nutzerin den Tarif aus, in den die kostenfreie Testphase nach ihrem Ablauf übergehen soll, sofern die Nutzerin den Vertrag nicht innerhalb der Testphase kündigt. Nach Absenden des Registrierungsformulars wird zunächst ein Nutzerkonto mit dem Status „ausstehend“ angelegt. Zeitpunkt der Akzeptanz bzw. Kenntnisnahme, die jeweils zugrunde liegende Dokumentversion, der gewählte Tarif sowie der zugeordnete Nutzeraccount bzw. die zugeordnete E-Mail-Adresse werden dokumentiert.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Nutzerin nach persönlichem Kontakt freischaltet oder die Freischaltung in Textform bestätigt. Mit der Freischaltung wird der Nutzerin der Zugang zur Anwendung ermöglicht; zugleich beginnt die kostenfreie Testphase nach Maßgabe von § 2 Abs. 4 und § 10.
(4) Die Nutzerin ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzerin haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihrer Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, sie hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(1) Der Anbieter räumt der Nutzerin für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Anwendung im vereinbarten Umfang über eine Internetverbindung zu nutzen.
(2) Eine Nutzung durch Dritte, insbesondere die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht bei der Nutzerin angestellte oder beauftragte Personen, die Weiterveräußerung, Vermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Zugangs, ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig. Das Nutzerkonto ist als Einzellizenz für die jeweilige Nutzerin ausgestaltet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Alle Rechte an der Anwendung selbst, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte an Software, Design, Datenbankstruktur sowie an der konkreten technischen Darstellung und Implementierung der WHO-Perzentilkurven, stehen ausschließlich dem Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern zu. Diese Nutzungsbedingungen begründen keine weitergehenden Rechte.
(4) An den von der Nutzerin selbst eingegebenen Inhalten (insbesondere Klienten- und Kinderdaten, Beratungsnotizen, Anamneseantworten) erwirbt der Anbieter keine über die technische Bereitstellung, Speicherung und Verarbeitung zum Zwecke der Vertragserfüllung hinausgehenden Rechte.
(1) Die Nutzerin ist gegenüber ihren eigenen Klientinnen (Müttern) und deren Kindern datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die von ihr über die Anwendung erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten, einschließlich Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Sie ist allein dafür verantwortlich, gegenüber ihren Klientinnen und, soweit erforderlich, gegenüber Sorgeberechtigten die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO zu erfüllen und die jeweils erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sicherzustellen. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, insbesondere Gesundheitsdaten, hat die Nutzerin eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage, etwa bei Hebammen oder vergleichbaren Gesundheitsberufen, besteht oder ob eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO einzuholen ist.
(2) Die Nutzerin verpflichtet sich, die Anwendung nur im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere berufsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und, soweit einschlägig, schweigepflichtrechtlichen Vorgaben für Stillberaterinnen, Hebammen oder vergleichbare Tätigkeiten, zu nutzen und keine Daten einzugeben, zu deren Verarbeitung sie nicht berechtigt ist.
(3) Die Nutzerin ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihr eingegebenen Daten (insbesondere Gewichtsdaten, Anamneseangaben) verantwortlich. Die Anwendung, einschließlich der WHO-Perzentilkurven, dient ausschließlich der Dokumentation und Unterstützung; sie ersetzt keine medizinische Diagnose, keine Therapieentscheidung und keine fachliche Einschätzung durch die Nutzerin. Eine automatisierte Entscheidungsfindung gegenüber Klientinnen oder Kindern findet durch die Anwendung nicht statt.
(4) Die Nutzerin ist verpflichtet, exportierte Daten (z. B. PDF-Exporte) sowie eigene Aufzeichnungen entsprechend ihren berufsrechtlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten eigenverantwortlich zu sichern.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Erreichbarkeit der Anwendung, sagt jedoch keine bestimmte oder garantierte Verfügbarkeit (kein Service Level Agreement) zu. Kurzfristige, geplante oder ungeplante Unterbrechungen, insbesondere aus Gründen der Wartung, Aktualisierung, Sicherheit oder aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen bei Hosting-, Netz- oder sonstigen Vorleistungsanbietern), sind möglich.
(2) Wartungsarbeiten können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden, soweit dies aus technischen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Der Anbieter bemüht sich, erhebliche Beeinträchtigungen nach Möglichkeit gering zu halten.
(3) Unbeschadet von Absatz 1 ist der Anbieter verpflichtet, die Anwendung während der Vertragslaufzeit in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand zu erhalten und Störungen, die die Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, innerhalb angemessener Zeit zu beheben. § 14 und § 15 bleiben unberührt.
(1) Die Nutzung der Anwendung ist nach Ablauf einer kostenfreien Testphase von 14 Tagen entgeltlich, sofern der Vertrag nicht innerhalb der Testphase gekündigt wird.
(2) Die Nutzerin kann im Rahmen der Registrierung zwischen folgenden Tarifen wählen:
a) Monatstarif: Die Nutzungsgebühr beträgt 24,99 Euro netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Nutzerinnen-Account und Monat. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
b) Jahrestarif: Die Nutzungsgebühr beträgt rechnerisch 14,99 Euro netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Nutzerinnen-Account und Monat. Die Abrechnung erfolgt jedoch als einmalige Vorauszahlung für eine Laufzeit von zwölf Monaten in Höhe von insgesamt 179,88 Euro netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlungspflicht beginnt nach Ablauf der kostenfreien Testphase, sofern die Nutzerin den Vertrag nicht innerhalb der Testphase kündigt.
(4) Beim Monatstarif wird die Nutzungsgebühr für den jeweiligen Kalendermonat berechnet. Eine zeitanteilige Erstattung bei Kündigung innerhalb eines laufenden Kalendermonats erfolgt nicht, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
(5) Beim Jahrestarif ist die Vergütung für die gesamte Laufzeit von zwölf Monaten im Voraus geschuldet. Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Jahreslaufzeit ist ausgeschlossen. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht, soweit die vorzeitige Vertragsbeendigung nicht auf einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume oder Neubuchungen anzupassen. Preisänderungen werden der Nutzerin mit einer Frist von mindestens vier Wochen in Textform mitgeteilt. Beim Monatstarif kann die Nutzerin den Vertrag vor Wirksamwerden der Preisänderung zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Beim Jahrestarif gelten Preisänderungen nicht für die bereits bezahlte laufende Jahreslaufzeit, sondern erst für eine erneute aktive Buchung oder eine sonstige künftige Nutzung nach Ablauf der Jahreslaufzeit.
(7) Ein Wechsel vom Monatstarif in den Jahrestarif ist nach Maßgabe der in der Anwendung bereitgestellten Funktionen möglich. Ein bereits bezahlter laufender Kalendermonat im Monatstarif wird vollständig zu Ende geführt. Der Jahrestarif beginnt erst mit Ablauf dieses Kalendermonats; eine erneute Testphase findet nicht statt. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Wechsels angezeigte und von der Nutzerin bestätigte Preis. Die zwölfmonatige Laufzeit des Jahrestarifs und der Ausschluss der ordentlichen Kündigung beginnen mit dem Beginn des Jahrestarifs.
(1) Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Der Anbieter stellt der Nutzerin die Rechnung in elektronischer Form, zum Beispiel als PDF per E-Mail, zur Verfügung.
(2) Beim Monatstarif erfolgt die Abrechnung monatlich. Beim Jahrestarif erfolgt die Abrechnung einmalig im Voraus für die gesamte Laufzeit von zwölf Monaten.
(3) Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters.
(4) Der jeweilige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(1) Zahlt die Nutzerin eine fällige Rechnung nicht fristgemäß, mahnt der Anbieter die ausstehende Zahlung an und setzt eine angemessene Nachfrist zur Zahlung.
(2) Kommt die Nutzerin mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die durch den Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Besteht der Zahlungsverzug nach erfolgter Mahnung und Ablauf der gesetzten Nachfrist fort, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang der Nutzerin zur Anwendung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge ganz oder teilweise zu beschränken. Der Anbieter kann insbesondere schreibende Funktionen sperren und den Zugang auf Einsichtnahme und Export beschränken. Eine vollständige Sperrung bleibt vorbehalten, soweit sie unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung für den Zeitraum der Zugangsbeschränkung oder Sperrung bleibt hiervon unberührt, da die eingeschränkte oder fehlende Nutzbarkeit auf dem Zahlungsverzug der Nutzerin beruht.
(4) Dauert der Zahlungsverzug trotz Zugangsbeschränkung oder Zugangssperrung länger als zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate an, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht der Nutzerin, durch vollständige Zahlung der offenen Beträge die Zugangsbeschränkung oder Zugangssperrung bis zum Wirksamwerden einer solchen Kündigung aufheben zu lassen, bleibt unberührt.
(5) Unbeschadet der vorstehenden Absätze bleiben die gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Anbieters bei Zahlungsverzug (§§ 280, 286 BGB) unberührt.
(1) Der Vertrag beginnt mit Freischaltung der Nutzerin oder mit Bestätigung der Freischaltung durch den Anbieter in Textform. Die ersten 14 Tage gelten als kostenfreie Testphase.
(2) Während der Testphase kann die Nutzerin den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ablauf der Testphase kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der Testphase, wird der Vertrag nach Ablauf der Testphase automatisch im bei der Registrierung gewählten Tarif kostenpflichtig fortgesetzt.
(3) Im Monatstarif läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnungsperiode. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ordentlich zum Ende des jeweils laufenden Kalendermonats kündigen.
(4) (4) Im Jahrestarif beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Bei Wahl des Jahrestarifs im Rahmen der Registrierung beginnt die Laufzeit mit Ablauf der kostenfreien Testphase; bei einem Wechsel vom Monatstarif in den Jahrestarif beginnt die Laufzeit nach Maßgabe von § 7 Abs. 7. Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Jahreslaufzeit ist ausgeschlossen. Der Jahrestarif endet automatisch mit Ablauf der zwölfmonatigen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine weitere Nutzung nach Ablauf der Jahreslaufzeit erfordert eine erneute aktive Buchung durch die Nutzerin.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere in den Fällen des § 9 Abs. 4 sowie bei einem Verstoß der Nutzerin gegen § 4 Abs. 2 oder § 5 vor.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail, oder können über eine entsprechende Funktion innerhalb der Anwendung erklärt werden.
(1) Mit Wirksamwerden der Beendigung des Vertrags endet das Recht zur aktiven Nutzung der Anwendung. Der Anbieter kann der Nutzerin für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen nach Vertragsbeendigung einen auf Einsichtnahme und Export beschränkten Zugang bereitstellen. Schreibende Funktionen, insbesondere das Anlegen, Ändern oder Löschen von Daten, können während dieses Zeitraums gesperrt werden.
(2) Die Nutzerin ist verpflichtet, vor Vertragsende sämtliche für sie relevanten Daten, insbesondere über die PDF-Exportfunktion, eigenverantwortlich zu sichern. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Nutzerinnen ihren Account samt der in der Anwendung gespeicherten Daten über die entsprechende Kontofunktion selbst löschen können; nach erfolgter Löschung im Produktivsystem ist eine Wiederherstellung durch die Nutzerin nicht möglich. In Sicherungskopien können Daten bis zum Ablauf der regulären Backup-Aufbewahrungsfrist von 7 Tagen enthalten sein und werden anschließend im Rahmen der turnusmäßigen Backup-Löschung entfernt.
(3) Erfolgt keine Löschung durch die Nutzerin selbst, speichert der Anbieter die Daten nach Vertragsbeendigung unabhängig vom gewählten Tarif für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen zu Exportzwecken und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Etwaige berufsrechtliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten der Nutzerin nach den für Stillberaterinnen und Hebammen geltenden Vorschriften bleiben von dieser Regelung unberührt und sind von der Nutzerin eigenverantwortlich zu erfüllen.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzerin (Accountdaten) sowie – im Auftrag der Nutzerin – personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten der von der Nutzerin verwalteten Klientinnen und deren Kinder nach Maßgabe der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Der Anbieter verarbeitet die von der Nutzerin in der Anwendung eingegebenen Daten der Klientinnen und Kinder im Auftrag und nach Weisung der Nutzerin. Der Anbieter ist insoweit Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zwischen Anbieter und Nutzerin ist Voraussetzung für die Nutzung der Anwendung. Der AVV wird der Nutzerin im Rahmen des Registrierungs- bzw. Aktivierungsprozesses zur elektronischen Annahme bereitgestellt und ist, sobald angenommen, Bestandteil dieses Vertrags. Zeitpunkt der Annahme, Dokumentversion sowie der zugeordnete Nutzeraccount bzw. die zugeordnete E-Mail-Adresse werden dokumentiert. Ohne wirksam abgeschlossenen AVV darf die Verarbeitung von Klientinnen- und Kinderdaten über die Anwendung nicht erfolgen.
(3) Die Nutzerin stellt sicher, dass sie zur Eingabe und Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten in der Anwendung sowie zur Verarbeitung durch den Anbieter im Rahmen der Auftragsverarbeitung berechtigt ist. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der eigenen Rechtsgrundlagen, die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und, soweit erforderlich, die Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung.
(4) Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, den Kategorien betroffener Personen und Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem AVV.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen oder die andere Partei zuvor in Textform zugestimmt hat.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(1) Für die Mängelrechte der Nutzerin gelten mangels ausdrücklicher abweichender Regelung in diesen Nutzungsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften über die Rechtsmiete (§§ 535 ff. BGB) entsprechend, soweit sie mit der Natur eines SaaS-Vertrags vereinbar sind.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Anwendung nicht nur unerheblich von der in § 2 beschriebenen Leistungsbeschreibung abweicht oder die vertragsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Die in § 6 beschriebene, nicht garantierte Verfügbarkeit begründet für sich genommen keinen Mangel.
(3) Die Nutzerin hat Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen und dem Anbieter Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie im Rahmen einer von ihm übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzerin vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch die Nutzerin entstanden wäre. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Nutzerin nach § 5 Abs. 4 für die eigenverantwortliche Sicherung ihrer Daten (z. B. per PDF-Export) verantwortlich ist.
(4) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiterinnen und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Die Haftung nach der DSGVO, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, sowie Verpflichtungen aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
Die Nutzerin stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der eigenen Klientinnen der Nutzerin, frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter, einem Verstoß gegen § 5 dieser Nutzungsbedingungen oder einer sonstigen rechtswidrigen Nutzung der Anwendung durch die Nutzerin beruhen. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellungspflicht besteht nicht, soweit die Nutzerin die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Sie besteht ferner nicht, soweit der Anspruch auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere einer Verletzung des Auftragsverarbeitungsvertrags oder eigener datenschutzrechtlicher Pflichten des Anbieters, beruht.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder aus vergleichbar triftigen Gründen erforderlich ist und die Nutzerin hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden der Nutzerin mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Beim Monatstarif kann die Nutzerin den Vertrag vor Wirksamwerden der Änderung zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Beim Jahrestarif gelten Änderungen grundsätzlich nicht für die bereits bezahlte laufende Jahreslaufzeit, sondern erst für eine erneute aktive Buchung oder eine sonstige künftige Nutzung nach Ablauf der Jahreslaufzeit, soweit nicht eine Änderung aufgrund gesetzlicher Vorgaben, sicherheitsrelevanter Anforderungen oder technischer Notwendigkeiten bereits während der laufenden Jahreslaufzeit erforderlich ist und die Nutzerin hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(3) Die Änderungsmitteilung weist die Nutzerin gesondert auf die beabsichtigte Änderung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und die Folgen für den jeweils gewählten Tarif hin. Änderungen, die den wesentlichen Vertragsgegenstand erheblich zu Lasten der Nutzerin verändern würden, bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung der Nutzerin.
(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch die Nutzerin auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(2) Die Nutzerin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Anbieters aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht der Nutzerin nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Schiphorst.
(3) Soweit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit in diesen Nutzungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Textformerfordernis.
(5) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag gilt für datenschutzrechtliche Fragen der Auftragsverarbeitungsvertrag vorrangig; im Übrigen gehen diese Nutzungsbedingungen vor.
Ende der Nutzungsbedingungen.